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Ernst Pöschke

„Er war einer der Wachleute sowohl in Markirch als auch später in Neckargartach.“

„Pöschke hielt den Schaufelstiel mit beiden Händen am Ende. Er zog den Stiel über seinen Kopf und schlug so hart, dass ich den Stiel pfeifen hören konnte, wie er durch die Luft ging. […] Pöschke schlug ihn [den Häftling Johann] nochmals, als er auf den Boden gefallen war. […] Pöschke trat den Mann auch nachdem er ihn geschlagen hatte, trat ihn viele Male. […] Die ganze Zeit schrie er so laut er konnte: ‚Du Schwein! Du Sau! Du Ausländer-Schwein! Du Bandit! Du Ausländer! Du Räuber!‘“

(Der Häftling Tadeusz Wastowicz in einer Befragung durch den amerikanischen Ermittler Richard A. Ruppert am 9.10.1945 in Weinsberg zu Pöschkes Gewalttätigkeit im Natzweiler-Außenlager Markirch im Sommer 1944, Richard A. Ruppert collection, file 20, hier S. 3 und 5f.)

Zu den mehrfach aktenkundig gewordenen Wachleuten den KZ Neckargartach gehört in besonderer Weise der am 14. März 1923 in Rauen an der Spree geborene Ernst Pöschke.

Von der Luftwaffe kommend versah er zunächst Wachdienst im Natzweiler-Außenlager Markirch. Bei einem Fluchtversuch erschoss er dort Anfang Juni 1944 drei Russen, nachdem drei andere Russen aus seinem aus sechs Häftlingen bestehenden Kommando entflohen waren. (Richard A. Ruppert Collection, file 20, S. 10ff.)

In Neckargartach erhielt Pöschke den Beinamen „der wütende Blonde“ (Jacobi 1987). SS-Unterscharführer und Vorgesetzter der Neckargartacher Wachmannschaften, Otto Lind, charakterisiert ihn als sehr jung, schmächtig und rotblond. Er habe norddeutschen Dialekt gesprochen. Lind war bekannt, dass Pöschke schon im Lager Markirch getötet hatte.

In Neckargartach erschoss er dann am 29. November 1944 den italienischen Häftling Bruno Paolazzi an seinem Arbeitsplatz in der Nähe der Neckarbrücke, weil dieser in einer Bauhütte eingeschlafen war. Die Tat löste Empörung aus und führte auch zu einer kurzzeitigen Arrestierung Pöschkes. (Zu den Details der Tötung s. Risel 2025, S. 88ff.)

Nach dem Krieg gab es mehrere Anläufe der Justiz, Pöschke zur Verantwortung zu ziehen, zumal dieser auch am Tag der Lagerauflösung in Neckargartach wohl weitere Häftlinge erschossen hat (vgl. Risel 2025, S. 88ff.) Dies gelang zunächst nicht, weil man Pöschkes Aufenthaltsort nicht kannte. In den neunziger Jahren wurde dann bekannt, dass Pötschke 1946 in der Sowjetunion zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt und Ende Dezember 1953 vorzeitig entlassen worden war. Es kann vermutet werden, dass Pötschke gegen Kriegsende im Fronteinsatz war und von der Roten Armee gefangengenommen wurde.

Bei der Befragung des Beschuldigten in den neunziger Jahren verhielt dieser sich unkooperativ und bestritt anfangs die Erschießung pauschal, später konstruierte er eine sehr unglaubwürdige Notwehrsituation. Am Ende konnte Pöschke kein Mord nachgewiesen werden, und als Totschlag betrachtet war die Tat verjährt. Die Ermittlungsbehörden hatten außerdem keinen Zugriff auf die penibel und transparent erhobenen Zeugenaussagen von Tadeusz Wastowicz (s. o.), so dass die Markirch-Morde ebenfalls ungeahndet blieben.